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Weihnachten steht vor der Tür und unter den Tannenbäumen sammeln sich viele kleine und große Geschenke. Gleichzeitig sorgen am Jahresende Nachrichten zu Steuer- und Bewertungsänderungen dafür, dass die schenkweisen Übertragungen von Vermögen vorgezogen werden. Auch die absolute Anzahl an Erbschaften ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Immer stellt sich dann die Frage, ob und wann die Schenkung oder Erbschaft eigentlich dem Finanzamt anzuzeigen ist.

Grundsätzlich sind übliche Gelegenheitsgeschenke zu Weihnachten oder Geburtstagen schenkungsteuerfrei. Die Einordnung, ob ein Geschenk noch als üblich gilt, hängt insbesondere von den persönlichen Umständen des Schenkenden ab und ist regelmäßig einzelfallbezogen zu beurteilen. Zu besonderen Anlässen wie zum Beispiel runden Geburtstagen, Hochzeit oder Studienabschluss kann das übliche Geschenk auch schonmal etwas größer ausfallen. Für das Geschenk zu einem besonderen Anlass muss eine sittliche Pflicht bestehen, ferner darf das Geschenk das Vermögen des Schenkenden nicht oder nur unwesentlich schmälern und muss wiederholbar sein. Sofern das Geschenk Grundstücke, Immobilien oder Betriebsvermögen umfasst, kann generell kein Gelegenheitsgeschenk vorliegen.

Schenkungen, die nicht unter die Gelegenheitsgeschenke fallen und Erbschaften müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs angezeigt werden. Auf eine Steuerfreiheit kommt es im Einzelfall nicht an. Nur wenn ohne jeden Zweifel klar ist, dass die Schenkung steuerfrei bleiben wird, kann die Anzeige unterbleiben. Ist der Fall nicht eindeutig zu beurteilen, sollte die Zuwendung dem Finanzamt angezeigt werden und die Entscheidung über die Steuerpflicht mit dem Finanzamt getroffen werden.

Wir empfehlen grundsätzlich, alle relevanten Schenkungen dem Finanzamt anzuzeigen, um im Zweifelsfall keine zu vergessen und immer einen Überblick über die schon zugewendeten Beträge zu haben. Dies ist insbesondere wichtig, weil alle Schenkungen und Erbschaften innerhalb von 10 Jahren von derselben Person für die Bemessung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammenzurechnen sind.

Sofern die Schenkung notariell beurkundet worden ist, ist der Notar verpflichtet diese dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt anzuzeigen. Im Erbfall kann die Anzeigepflicht entfallen, wenn das Testament des Erblassers vor einem deutschen Gericht eröffnet wurde und sich aus dem Testament das Verwandtschaftsverhältnis zu allen Bedachten einwandfrei erkennen lässt. Wenn sich allerdings Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen im Nachlass befinden, muss die Erbschaft dem Erbschaftsteuerfinanzamt grundsätzlich angezeigt werden.

Das zuständige Finanzamt ist immer das Erbschaftsteuerfinanzamt am Wohnsitz des Schenkenden oder des Erblassers. Dies ist in den meisten Fällen nicht das Einkommensteuerfinanzamt, sondern häufig ein Finanzamt, welches die Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle für mehrere Finanzämter im Umkreis übernimmt.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.

Anika Hartmann,
° Diplom-Kauffrau ° Steuerberaterin ° Geschäftsführerin ° Partnerin
Laufbahn
  • Wirtschaftsstudium an der Fachhochschule Wilhelmshaven
  • Bestellung zur Steuerberaterin in 2012
  • Tätigkeit als Steuerberaterin in verschiedenen mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften
  • Seit 2022 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung in Unternehmensnachfolgeprozessen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Laufende steuerliche Betreuung mittelständischer Unternehmensgruppen sowie Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Durchführung von Steuerschulungen
Lars Tegtmeyer,
° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
  • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
  • Seit 2012 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Private Finanzplanung
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Vermögensberatung
  • Private Finanzierungsberatung
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Die private Finanzplanung – ein Baustein der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist ein Dauerthema der letzten Jahre und wird in Zukunft noch weiter an Bedeutung zunehmen.

Einen spannenden Artikel zu dem Thema, finden Sie von Lars Tegtmeyer in der Service-Seiten – Finanzen Steuern Recht Hannover 2023: Private Finanzplanung

Wir unterstützen Sie!

Sie haben Fragen rund um das Thema „Private Finanzplanung“?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Lars Tegtmeyer,
° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
  • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
  • Seit 2012 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Private Finanzplanung
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Vermögensberatung
  • Private Finanzierungsberatung
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Volle Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bei mehreren wirtschaftlichen Einheiten

Soll im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen werden, so ist dieses Betriebsvermögen – vorbehaltlich weiterer Regelungen – grundsätzlich zu 85 % (sog. Regelverschonung) von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Auf Antrag kann der steuerfreie Anteil von 85 auf 100 %  (sog. Optionsverschonung) erhöht werden. Maßgebliche Voraussetzung hierfür ist die Zusammensetzung des Betriebsvermögens aus operativ notwendigem Betriebsvermögen und sog. Verwaltungsvermögen (bspw. vermietete Grundstücke, Forderungen und liquide Mittel, Wertpapiere). Besteht das Betriebsvermögen zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen, wird die Optionsverschonung von der Finanzverwaltung versagt.

Der BFH (Urteil vom 26. Juli 2022 – II R 25/20) ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Verwaltungsvermögensquote auch bei der Übertragung einer Unternehmensgruppe für jede wirtschaftliche Einheit gesondert geprüft werden muss. Dies gilt insbesondere für Schwestergesellschaften. Gleichzeitig hat der BFH entschieden, dass ein Antrag auf Optionsverschonung bei Verletzung der 20 %-Grenze dazu führt, dass der Steuerpflichtige auch den Anspruch auf die Regelverschonung verliert. Das Betriebsvermögen wird in diesem Fall voll steuerpflichtig übertragen. Der Antrag auf Optionsverschonung ist unwiderruflich und kann daher nicht korrigiert werden. Bei der Antragstellung ist daher Vorsicht geboten. Zwar ist das Urteil zur alten Rechtslage ergangen, die Grundsätze sollten jedoch auch zur aktuellen Rechtslage entsprechend gelten.

Für den Steuerpflichtigen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, vor Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge – möglichst stichtagsnah – für jede wirtschaftliche Einheit einen Verwaltungsvermögenstest durchzuführen. Nur so besteht Gestaltungsspielraum und ausreichende Planungssicherheit, um die bestmögliche Steuerbefreiung zu erreichen. Zudem sollte der Antrag auf Optionsverschonung unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten möglichst spät gestellt werden.

Wir unterstützen Sie!

Sie haben Fragen rund um das Thema „Erbschaft- und Schenkungsteuer“?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Anika Hartmann,
° Diplom-Kauffrau ° Steuerberaterin ° Geschäftsführerin ° Partnerin
Laufbahn
  • Wirtschaftsstudium an der Fachhochschule Wilhelmshaven
  • Bestellung zur Steuerberaterin in 2012
  • Tätigkeit als Steuerberaterin in verschiedenen mittelständischen Steuerberatungsgesellschaften
  • Seit 2022 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung in Unternehmensnachfolgeprozessen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Laufende steuerliche Betreuung mittelständischer Unternehmensgruppen sowie Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Durchführung von Steuerschulungen
Lars Tegtmeyer,
° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
  • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
  • Seit 2012 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Private Finanzplanung
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Vermögensberatung
  • Private Finanzierungsberatung

Was ist das Fachforum für Youngsters?

Das Fachforum für Youngsters richtet sich an die Generation, welche im Unternehmen die Nachfolge und damit verbundene
Unternehmensübernahme anstrebt. Gerade für die nachfolgende Generation ist der gezielte Erfahrungsaustausch zwischen den
Teilnehmern von verschiedenen Unternehmen und dem gleichzeitigen Auf- und Ausbau des eigenen Netzwerks mit der Teilnahme an dem Fachforum eine wertvolle Unterstützung sowie ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Mit dem Fachforum für Youngsters möchten wir Sie bei allen Anforderungen, die das Tagesgeschäft und strategische Fragestellungen mit sich bringen, auf dem Weg zur Führungsposition im Unternehmen begleiten.

Wie kann Gehrke Econ mich als junger Nachfolger unterstützen ?

Die Gehrke Econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH (ein Unternehmen der Gehrke Econ Gruppe) organisiert seit dem Frühjahr 2001 verschiedene Fachforen für mittelständische Unternehmen. Durch diese langjährige Erfahrung können wir Ihnen einen strukturierten Informationsaustausch auf Augenhöhe anbieten. Durch das stetige Wachsen der Gehrke Econ Gruppe können wir Ihnen in unserem Unternehmen eine Vielzahl an kompetenten Ansprechpartnern in diversen Bereichen empfehlen.

 

Wie sieht unser Konzept aus?

Vermittlung von Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre nach Bedarf:

°Fachliche Weiterbildung der einzelnen Teilnehmer

°Intensivierung fachlicher Themen nach Bedarf

°Weiterentwicklung der Persönlichkeit jedes einzelnen Teilnehmers

°Strukturierter Erfahrungsaustausch der Teilnehmer

°Weiterentwicklung von Methodenwissen

°Steigerung der Problemlösungskompetenz durch sicheres Anwenden von Methoden

°Nutzen von innovativer Medientechnik (Moderierte Arbeitssitzungen im Internet)

°Externe Referenten mit fachlichem fundierten Wissen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung

Testament – Ein Baustein der Unternehmensnachfolge

GEH_Fact-Sheet-RAe-Testament_HeidT, GarsN

Thomas Heidemann,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Arbeitsrecht ° Prokurist
Laufbahn
  • Studium in Augsburg und Münster
  • 1996 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • Seit 1998 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht (Beratung, Vertragsgestaltung)
  • Erbrecht und „Notfallkofferberatung“ (Unternehmens-, Vermögensnachfolge, Testament, Erb-, Ehevertrag, General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Vertragsgestaltung, Gesellschaftsverträge, Immobilienangelegenheiten)

Ein spannender Artikel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Thema:

Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung

Ein guter Notfallkoffer enthält viele wichtige Unterlagen, zum Beispielein maßgeschneidertes Testament zwecks Unternehmensnachfolge oder einen Ehevertrag zum Schutz vor existenzbedrohenden Zugewinnausgleichsansprüchen. Kurzum alles, um im Ernstfall die Interessenwahrnehmung im Sinne des Unternehmers und seiner Familie sowie den Unternehmensfortbestand sicherzustellen.

Hier erfahren Sie mehr: Notfallkoffer

Thomas Heidemann,
° Rechtsanwalt ° Fachanwalt für Arbeitsrecht ° Prokurist
Laufbahn
  • Studium in Augsburg und Münster
  • 1996 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • Seit 1998 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Arbeitsrecht (Beratung, Vertragsgestaltung)
  • Erbrecht und „Notfallkofferberatung“ (Unternehmens-, Vermögensnachfolge, Testament, Erb-, Ehevertrag, General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)
  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Vertragsgestaltung, Gesellschaftsverträge, Immobilienangelegenheiten)

Drei Schlagworte, die nur einen Ausschnitt dessen darstellen, warum die Testamentsvollstreckung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Durch fast sieben Dekaden Frieden hat sich das Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland stetig vergrößert, entsprechend auch das jährliche Volumen an Erbschaften.

Hier erfahren Sie mehr: Service-Seiten | Testamentsvollstreckung: Für wen wichtig? Wann sinnvoll?

Lars Tegtmeyer,
° Bankbetriebswirt (FS) ° Certified Financial Planner (CFP®) ° Certified Estate Planner (CEP)
Laufbahn
  • Ausbildung zum Bankkaufmann, berufsbegleitendes Studium zum Bankfach- und Bankbetriebswirt, Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP®) und zum Certified Estate Planner (CEP)
  • Tätigkeit bei der Hannoversche Volksbank eG
  • Seit 2012 bei Gehrke Econ
Schwerpunkte
  • Private Finanzplanung
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Vermögensberatung
  • Private Finanzierungsberatung

Die Unternehmensnachfolge ist für jeden Familienbetrieb eine entscheidende Phase. Wie sich diese gestalten lässte verraten Ihnen Carsten Klingebiel und Oliver Vogt.

Übergabe leicht gemacht_BackJournal

Oliver Vogt,
° Diplom-Kaufmann ° Unternehmensberater ° Geschäftsführer ° Partner
Laufbahn
  • Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendes Studium in Augsburg
  • Tätigkeit bei Unilever
  • Seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter
Schwerpunkte
  • Begleitung von Unternehmen im Rahmen ganzheitlicher Unternehmensanalysen – insbesondere im Bereich der Restrukturierung und Sanierung
  • Erarbeitung und Implementierung von unternehmensindividuellen Strategien
  • Coaching von Familienunternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Ganzheitliche Begleitung von Transaktionen für den Mittelstand
  • Aufbau und Implementierung von Planungsrechnungen sowie Controllinginstrumenten
  • Installation und Begleitung von Benchmarking Workshops
  • Coach bei der KfW-Bank im Bereich Turn Around Beratung

Aus diesem Grund fehlt fundiertes Wissen zu der geeigneten Vorgehensweise, zu rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekten und anderen Fragestellungen.

Der Generationswechsel in deutschen Unternehmen schreitet voran. Auch die Bäckerbranche ist von dieser Entwicklung nicht ausgeschlossen, da mehrere hundert Bäckereibetriebe in den nächsten Jahren von dem Thema „Unternehmensnachfolge“ betroffen sein werden.

Hier weiterlesen:

Verkauf des Unternehmens BackJornal